„Heilmann spricht sich für das Lieferkettengesetz aus“

MIT Steglitz-Zehlendorf diskutiert mit Thomas Heilmann, CDU MdB, über das Lieferkettengesetz

26.05.2021. Gemeinsam mit den Kreisverbänden der MIT Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick haben wir mit dem Bundestagsabgeordneten der CDU für Steglitz-Zehlendorf, Thomas Heilmann, über das geplante Lieferkettengesetz diskutiert. Wir wollten wissen, wie die CDU zu dem Wunschprojekt der SPD steht und welche Folgen das Gesetz auch für die mittelständische Wirtschaft habe wird.

Nach einer Vorstellung des Gesetzes und dessen Zielrichtung erläuterte Herr Heilmann seine Sichtweise auf das Ziel, dass auch unternehmen Menschenrechte in anderen Ländern, in denen Zulieferer tätig sind, außerhalb ihrer Geschäftssphäre beachten sollten.

Für die Zuhörer etwas überraschend und neu war, dass auch die CDU dem Gesetz nunmehr nach einer Verschiebung der Behandlung im Bundestag in der vorletzten Woche, nun doch verabschieden will.

Herr Heilmann berichtete, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung erhebliche formelle Mängel enthalten hätte, die aber kurzfristig behoben werden sollen. Inhaltlich solle zusätzlich klargestellt werden, dass Unternehmensleitungen für Pflichten aus dem Lieferkettengesetz nicht zivilrechtlich haften sollen. Wie das letztlich realisiert werden kann, sagte er nicht.

Er betonte weiter, dass es wichtig sei, dass Unternehmen in die Pflicht genommen würden, Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu vermeiden. Dabei seien neue Zertifizierungen für die Erstellung entsprechender Risikoanalysen und Berichte, die die Unternehmen nutzen könnten, sehr wichtig. Die Kosten seien für die Unternehmen zu vernachlässigen.

In der Diskussion hoben Teilnehmer zwar hervor, dass es bei dem Lieferkettengesetz nicht nur um extreme Menschenrechtsverletzungen ginge, sondern auch um die Überwachung mittelbarer Zulieferer wegen geringere Gesundheitsschäden, Arbeitsschutzmaßnahmen, die über dem lokalen Standard lägen oder der Tatsache, ob in den jeweiligen Ländern unabhängige Gewerkschaften bestünden. Auch wurde gefragt, ob die Zusatzkosten für die Unternehmen und die Auswirkungen auch auf kleine Betriebe tatsächlich den Aufwand rechtfertigten und den menschenrechtlichen Nutzen brächten.

Hier betonte Herr Heilmann, dass dies davon abhänge, wie die behördliche Kontrolle des Gesetzes zukünftig ausgestaltet werde. Das seien offene Fragen, die heute noch nicht entschieden werden könnten.

Insgesamt war es eine interessante Veranstaltung. An der Video-Diskussion beteiligten sich viele Teilnehmer. Dabei wurde aber auch offenbar, dass große Teile der CDU weniger an den Wirtschaftsstandort Deutschland und die mittelständische Wirtschaft als an die Außenwirkung auf die grünen Wähler denken.

Mit Mittelstandspolitik hat das Lieferkettengesetz nichts zu tun. Vielmehr werden sich zukünftig große Unternehmen entsprechende Risikoanalysen erstellen lassen und ihre Position gegenüber kleineren Unternehmen in den Verträgen weiter „ausspielen.“

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